Coronaschutzverordnung NRW
Kreis Lippe ist ein Risikogebiet!
Die Inzidenzzahl für den Kreis Lippe beträgt über 50. / kreis-lippe.de – corona
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Bund und Länder beraten regelmäßig, welche Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus getroffen werden müssen sowie welche Lockerungen ggf. möglich sind. Die Umsetzung erfolgt auf Landesebene.
Was ist in Bundesländern erlaubt bzw verboten?
In NRW erfolgt der Schutz vor der “Corona-Pandemie” mit der Coronaschutzverordnung NRW (mit Gültigkeit ab dem 11.01.2021).
Die Coronaschutzverordnung NRW regelt u. a. allgemein:
- die Verhaltenspflichten für jedermann im öffentlich-zugänglichen Raum (z. B. Geschäfts- und Verkaufsräume, Restaurants, Gotteshäuser, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Sport- Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Personenbeförderungsmittel)
- die Zugangsbeschränkungen auf Veranstaltungen und Versammlungen
- die Orte, an denen Abstandsgebote einzuhalten sind und eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht sowie
- das Verfahren zur Rückverfolgbarkeit von Kontakten in Begegnungsräumen
Die Coronaschutzverordnung unterliegt laufend Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die aktuell geltende Fassung zur Verfügung.
Hier finden Sie die FAQs des Landes NRW zu den Corona-Maßnahmen.
Corona-Testverordnung
Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Anspruchs auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2: Hier
...im Kreis Lippe
Der Kreis Lippe bündelt alle Informationen und Regelungen, die den ganzen Kreis Lippe betreffen.
...in den lippischen Kommunen
Die Bestimmungen der “Coronaschutz-Verordnung” des Landes NRW gelten unmittelbar in allen lippischen Kommunen. Die Verordnung geht allen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen vor.
Unbeschadet davon können die kommunalen Ordnungsbehörden im Einzelfall von der Verordnung abweichende Anordnungen treffen.
Unbeschadet davon können die kommunalen Ordnungsbehörden im Einzelfall von der Verordnung abweichende Anordnungen treffen.
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