Aktuelles: Arbeitsschutz

Das Bild zeigt das Logo des Deutschen Arbeitsschutzpreises. © BMAS
Deutscher Arbeitsschutzpreis: Bis 30. Juni bewerben

Unternehmen aller Branchen und Größen sowie Einzelpersonen können sich online bis zum 30. Juni 2024 mit vorbildlichen strategischen, betrieblichen, kulturellen und persönlichen Lösungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten um den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2025 bewerben.
(Quelle BMAS)

Das Bild zeigt das Symbol des Gehörschutzes © IHK
Studie: Fehlerhafte Geräuschemissionsangaben bei vielen Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt von Herstellern, Angaben zur Geräuschemission ihrer Maschinen zu machen. In einer Studie, über die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Fokus-Report berichtet, wurde untersucht, ob die Geräuschemissionsangaben in Verkaufsunterlagen von Maschinen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Ergebnis: 62 Prozent der stichprobenartig ausgewählten Verkaufsunterlagen entsprachen nicht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie. 
(Quelle BAuA)

Das Bild beschreibt die künstliche Intelligenz. © Sebastian Kaulitzki - Fotolia
Studien: KI wird die Arbeitswelt massiv verändern

Das Arbeitsleben wird sich durch Künstliche Intelligenz (KI) wahrscheinlich massiv verändern. Allerdings nicht so schnell wie teilweise bisher prognostiziert. Das zeigen zwei aktuelle Studien des Massachusetts Institute of Technology (MIT) sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF). Diese Zeit sollten Politik, Verwaltungen und Unternehmen zur rechtzeitigen Anpassung nutzen, um sich rechtzeitig anzupassen. So könnten Veränderungen in der Arbeitswelt besser vorbereitet, Arbeitnehmer:innen weitergebildet, und diejenigen geschützt werden, die von den negativen Auswirkungen besonders betroffen sind.
(Quellen MIT, IWF, Kafka Kommunikation)

Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft

Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss ab 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.). Neu ist beispielsweise, dass Hersteller eine Risikobewertung des Produkts vornehmen, eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.
(Quelle EU-Amtsblatt)

Das Bild zeigt eine Person, die Multitasking leistet. © Wolfgang Bellwinkel / DGUV
Toolbox mit erprobten Werkzeugen für das HR- und Gesundheitsmangement online

Die MEgA-Toolbox "Gesunde Arbeit 4.0" bietet Unternehmen aller Branchen und Größen praxiserprobte Werkzeuge für ein präventives Human Resource- und Gesundheitsmanagement in der modernen Arbeitswelt.
(Quelle Universität Heidelberg)

Das Bild zeigt das Schild Achtung © IHK
Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit. Im März wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regel veröffentlicht:
- TRBA 468 Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen
- TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen
(Quelle BAuA)