Aktuelles: Energie

IHK-Erstberatung - klimafreundlich, nachhaltig, mobil. © IHK Lippe
IHK-Beratung vor Ort: Klimaschutz | Mobilität | Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung, CO2-Bilanz, Energie- und Ressourcen einsparen, Mobilitätsmanagement: Welche Maßnahmen und Fördermittel bieten sich für Ihr Unternehmen an? Wir kommen in Ihr Unternehmen! Interesse? Sprechen Sie uns an.

Auf dem Bild ist rechts ein 10 Euro Geldschein und links im Vordergrund ein Stempel mit dem Aufdruck Steuern abgebildet. © MH / Fotolia
Energie- und Stromsteuer: Ermäßigungen schnell berechnen

Die IHK Lippe hat das Excel-Tool zur Berechnung der Energie- und Stromsteuer für das produzierende Gewerbe aktualisiert. Es enthält die Tabellenblätter für das Jahr 2023 und 2024 sowie einen Jahresvergleich der Erstattungsansprüche auf Basis der 2023er Daten. Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2023 noch bis Ende 2024 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert ein IHK-Merkblatt.
(IHK Lippe)

Das Bild ist ausgefüllt von einer Hand, die einen Kugelschreiber festhält und etwas in den Taschenrechner eingibt. © Christopher Meder - Fotolia
IHK-Rechner: CO2-Preis für 2024 aktualisiert

CO2-Emissionen im Verkehr und von Gebäuden werden seit 1. Januar 2021 bepreist. Im Gegenzug ist die EEG-Umlage schrittweise abgesenkt ab 1. Juli 2022 gestrichen worden. Mit dem Excel-Tool der IHK Lippe können Unternehmen einfach und schnell berechnen, wie sich das finanziell auswirkt. Das Tool berücksichtigt auch die verschiedenen CO2-Preis-Veränderungen.

Grafik Netznutzungsentgelte Gas 2023 nicht leistungsgemessene Kunden
Kostenvergleich der IHK Lippe: Gasnetzentgelte in Lippe deutlich gestiegen

Im Schnitt müssen Unternehmen und Bürger in Lippe im Jahr 2023 deutlich mehr für die Nutzung des Gasnetzes zahlen als im Vorjahr. Das ist das Ergebnis des aktuellen Gasnetzentgeltvergleichs der IHK Lippe für typische Verbrauchsklassen in Gewerbe und Industrie sowie für einen Musterhaushalt.

Karte Netzentgelte Strom 2023 Niederspannung © IHK Lippe
IHK vergleicht Stromnetzentgelte: Massiver Anstieg

Im Durchschnitt sind die Netzentgelte der sieben lippischen Stromnetzbetreiber im Jahr 2024 um über 30 Prozent gestiegen. Das zeigt ein aktueller Vergleich der Entgelte für verschiedene Abnahmefälle auf Niederspannungs- bzw. Mittelspannungsebene in Lippe und benachbarten Verteilnetzgebieten.

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2024 etwas höhere Strompreis-Umlagen

1,574 Cent/kWh und damit 0,209 Cent mehr als 2023 müssen Unternehmen im Jahr 2024 für netzentgeltbasierte Umlagen (KWKG- und § 19 StromNEV-Umlage sowie Offshore-Netzumlage) auf den Strompreis zahlen. Dabei ist die rückwirkend zum 1. Januar 2024 geltende nachträgliche Korrektur der § 19 StromNEV-Umlage berücksichtigt. Das haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW im Oktober bekannt gegeben.
(Quelle IHK Lippe, netztransparenz.de)

EU-Flagge © iStock-173948837©Ramberg
CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): Berichtspflicht für Import bestimmter Waren

Mit der am 16. Mai 2023 veröffentlichten Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-Verordnung) führt die EU ein CO2-Grenzausgleichssystem für bestimmte Waren ein. Eine Durchführungsverordnung konkretisiert die EU-Kommission die Anforderungen an die Ermittlung von Emissionsdaten und die Berichtsinhalte. Betroffene Unternehmen mussten bis 31. Januar 2024 für das letzte Quartal 2023 erstmals einen Bericht abgeben. Die EU-Kommission hat Standardemissionwerte für die Übergangsphase veröffentlicht. Nationale Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt).
(Quellen: GTAI, zoll.de, DIHK, IHK Stuttgart, wko.at, österr. BMF)

Das Bild zeigt das Bundeskanzleramt, umgeben von Photovoltaik. © BSW-Solar Langrock
Solarpaket I verabschiedet: Was ändert sich?

Bundestag und Bundesrat haben Ende April 2024 das “Solarpaket I” verabschiedet. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Darüber hinaus kann nun auch die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) wie bisher vorgesehen im Kabinett verabschiedet werden.
(Quelle DIHK, BMWK)

Ab 2025: Strom- und Energiesteuerrecht soll modernisiert werden

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht soll das Strom- und Energiesteuerrecht an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zielt u.a. darauf an, die Doppelbesteuerung bei Speichern und steuerrechtliche Hemmnisse beim Laden von E-Fahrzeugen abzuschaffen und bürokratische Hürden bei der dezentralen Stromerzeugung oder beim Mieterstrom abzubauen.
(Quelle Bundesfinanzministerium)

Mit einer Thermografie-Aufnahme können Wärmeverluste von Gebäuden sichtbar gemacht werden. © Tim Reckmann / pixelio.de
Beschlossen: EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie kommt

Am 14. April 2024 hat der Europäische Rat die finale Zustimmung zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie erteilt. Die Richtlinie legt ehrgeizige Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen und renovierten Gebäuden in der EU fest und fordert Mitgliedstaaten auf, den bestehenden Gebäudebestand zu renovieren. Ziel ist es, dass bis 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sind und bis 2050 der Gebäudesektor komplett dekarbonisiert ist. Nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationale Gesetze.
(Quelle DIHK)

Reform des EU-Strommarktdesigns

Das EU-Parlament hat über das europäische Strommarktdesign final abgestimmt. Mit den angestrebten Änderungen sollen sowohl der Ausbau von erneuerbaren Energien als auch der Ausstieg aus Erdgas beschleunigt werden. Ziel ist es, Strompreise langfristig vorhersehbarer zu gestalten und Preisspitzen abzufedern. Die formale Annahme des Rates steht noch aus, ist aber zu erwarten.
(Quelle DIHK)

BMWK-Green Paper: DIHK gegen generellen Gasnetzrückbau

Ausgehend vom bestehenden Rechtsrahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einem Green Paper Handlungsbedarfe und -optionen für die Transformation der Gas- und Wasserstoffverteilernetze zur Diskussion gestellt. Die DIHK hat eine Stellungnahme dazu eingereicht und sich darin gegen eine vorschnelle Stilllegung und gegen einen generellen Rückbau ausgesprochen.
(Quelle DIHK)

EEG-Kontostand © IHK Lippe
EEG-Konto erreicht Bodensatz

Seit dem Auslaufen der EEG-Umlage im Juli 2022 gibt es deutlich geringere Einnahmen auf dem EEG-Konto. Gleichzeitig sind die Ausgaben nicht in gleichem Maße gesunken. Die Folge: Seit dem August 2022 das EEG-Konto von seinem Rekordstand von 17,4 Milliarden Euro auf minus 133 Millionen Euro im Februar 2024 geschrumpft. Im März gab es ein geringfügiges Einnahmenplus.
(Quelle IHK Lippe, netztransparenz.de)

Programm progres.nrw - Klimaschutztechnik: Antragstellung wieder möglich

Mitte Februar 2024 hat das Land Nordrhein-Westfalen die neue Richtlinie des Programms “progres.nrw – Klimaschutztechnik” veröffentlicht. Damit ist die Beantragung von Zuschüssen für Investionen in zahlreiche klimaschonenende und effiziente Energietechnologien sowie für Beratungen und Konzepte auf dem Weg zur Klimaneutralität in Nordrhein-Westfalen wieder möglich. Für einige der in der Richtlinie genannten Förderbereiche ist die Antragstellung nach Angaben des Fördergebers weiterhin ausgesetzt.
(Quelle Bezirksregierung Arnsberg)

progres.NRW Innovation: Neue Richtlinie veröffentlicht

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) hat die neue Richtlinie des Programms „progres.nrw – Innovation“ veröffentlicht. Damit können Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung einschließlich Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte im Bereich „Rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen“ bezuschusst werden.
(Projektträger Jülich)

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Infoveranstaltung

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für Förderung von Investitionen des industriellen Mittelstands in klimafreundlichere Produktionsprozesse im Rahmen der Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ erteilt. Förderfähig sind Projekte mit einer Mindestinvestition von einer Million Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen von 500.000 Euro, bis maximal 200 Millionen Euro.
(Quelle DIHK, BMWK)

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia
BMWK-Entwurf: Neues Energiedienstleistungsgesetz und Anpassungen beim EnEfG

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Entwürfe für eine Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), für Anpassungen am Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und für eine Energieauditorenfort- und Weiterbildungsverordnung (EnAuditFoV) vorgelegt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen am EnEfG sollen insbesondere praktische Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben für die Abwärmenutzung beseitigt werden. Die übersandten Entwürfe sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt, Einzelfragen sind derzeit noch in der Diskussion. Die DIHK hat eine Stellungnahme zu beiden Regelungen abgegeben.
(Quelle DIHK)

Auf dem Bild ist das Logo Energy Efficiency Award - by dena abgebildet.
Energy Efficiency Award 2024: Bis 7. Juni bewerben

Bis zum 7. Juni 2024 können sich private und öffentliche Unternehmen jeglicher Größe und Branche aus dem In- und Ausland in vier verschiedenen Kategorien für den Energy Efficiency Award 2024 bewerben. Zusätzlich wird ein mit 5.000 Euro dotierter Sonderpreis für kleine und mittlere Unternehmen vergeben. Prämiert werden innovative Projekte und Konzept, die die Energieeffizienz steigern und die Treibhausgase senken. Die Preisträger werden veröffentlicht und erhalten im Rahmen des dena Energiewende-Kongress am 11. November 2024 in Berlin eine Urkunde, eine Trophäe sowie Nutzungsrechte für ein öffentlichkeitswirksames Label. Die Teilnahme ist kostenfrei.
(Quelle dena)

CBAM: Leitfaden zur Erstellung der Quartalsberichte

Vom europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) betroffene Unternehmen müssen vierteljährlich über das CBAM-Übergangsregister bis zum Ende des auf das jeweilige Quartal folgenden Monats einen CBAM-Bericht abgeben. Das österreichische Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel (AnEH) hat einen deutschsprachigen Leitfaden zur Abgabe dieser CBAM-Berichte erstellt. Die Erstellung eines CBAM-Berichts wird anhand eines exemplarischen Beispiels (Import von Stahl) veranschaulicht.
(Quelle Bundesministerium für Finanzen - Österreich)

Strompreiskompensation ausgeweitet: Neue Richtlinie veröffentlicht

Am 26. März 2024 ist die „Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation – SPK) für die Abrechnungsjahre 2023-2030“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Gegenüber der bisherigen Regelung werden die Möglichkeiten der Strompreiskompensation ausgeweitet. Das SPK-Antragsverfahren 2024 kann bereits auf Grundlage der neuen und erweiterten Förderrichtlinie starten. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt als Vollzugsbehörde wird alle für das Antragsverfahren erforderlichen Informationen und Formulare in Kürze bereitstellen. Das Antragsverfahren soll noch im April 2024 starten. Das Antragsende ist für den 30. Juni 2024 vorgesehen.
(Quelle DIHK)

Das Bild zeigt einen Rohstoff Tagbau. In mitten der Hohen Berge führt eine geschlängelte Straße von der einen zur anderen Seite. © flashgordonphotog / iStock
Rat stimmt Critical Raw Materials Act final zu

Am 18. März 2024 hat der Europäische Rat dem Critical Raw Materials Act (CRMA) final zugestimmt. Das Gesetz soll helfen, eine nachhaltige und sichere Versorgung mit Rohstoffen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund soll auch die Effizienz und die Kreislauffähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette gefördert werden.
(Quelle DIHK)

Verzögerung bei der NELEV: PV-Anlagenbetreiber warten weiter

Das BMWK hat die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) vorgelegt. Aus der Verordnung ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber sowie ein neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller. Die Änderungen sollen 2024 in Kraft treten.
(Quelle DIHK, BMWK)

Auf dem Bild ist Feuer zu erkennen. © Michael D. / aboutpixel.de
Energieeffizienzgesetz: Merkblatt zur Abwärme veröffentlicht

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, die im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden aufweisen, ihre Abwärmepotenziale zu ermitteln und bis 1. Juli 2024 an die Plattform für Abwärme zu übermitteln. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dazu Anfang März das “Merkblatt für die Plattform für Abwärme” veröffentlicht. 
(Quelle BAFA)

Gestartet: Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen

Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt. Sie läuft maximal bis zum 31. Dezember 2026. Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen, einschließlich Komponenten und Speicher sowie erstmals die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs.
(Quelle BAFA)

progres.nrw: Ladesäulen werden gefördert

Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land weitet die Förderung für Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern aus. Ziel ist es, dass bis 2030 rund 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte bestehen. Ebenfalls fortgesetzt wird die Förderung für öffentlich zugängliche Normalladepunkte sowie die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit Batterieelektro- und Brennstoffzellenantrieb in Kommunen.
(Quelle elektromobilitaet.nrw)

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz gestartet

Die zweite Runde des Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ist am 1. Mai 2024 gestartet. (Richtlinie) Die Förderung ist akteurs-, sektor- und technologieoffen und richtet sich an alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland. Unabhängig von dieser Frist können kontinuierlich Vorhaben für mehr Energie- und Ressourceneffizienz eingereicht werden. Eingehende Anträge nach dem Stichtag werden bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt. In jeder Wettbewerbsrunde stehen 40 Millionen Euro Förderung zur Verfügung.
(Quelle BMWK)

BMWK: Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie

Bundeswirtschaftsminister Habeck hat am Ende Februar die Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie (CMS) sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes vorgelegt (FAQ). Die DIHK begrüßt beide Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung, fordert aber eine Öffnung für sämtliche Unternehmen.
(Quelle DIHK)

PPA- Standardvertrag für den deutschen Markt

Der Abschluss von direkten Stromlieferverträgen (PPA) stellt insbesondere für kleinere Unternehmen und Stadtwerke aufgrund fehlender Standardisierung eine Herausforderung dar. Der anpassbare „Standardvertrag für den deutschen Markt“ der Marktoffensive Erneuerbare Energien bietet nun Unternehmen die Möglichkeit, auch ohne vertiefte Kenntnisse über PPA-Vertragsarten und Strommarkteffekte einen Liefervertrag abschließen zu können. Dabei werden Spezifika des deutschen Rechts und Stromhandels berücksichtigt.
(Marktoffensive Erneuerbare Energien)

Das Bild zeigt die verschiedenen Umrandungen der Münzen. © MarianVejcik / iStock
Programm "Weg vom Gas": Bis 200.000 Euro Tilgungszuschuss

Die "Weg vom Gas"-Förderung der NRW.BANK richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes und unterstützt bei der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Neben einem günstigen Zinssatz umfasst das Angebot einen Tilgungsnachlass von bis zu 200.000 Euro. Unternehmen können noch bis zum 30. Juni 2024 Anträge stellen.
(Quelle efa NRW, NRW.Bank)

Neuer Inhalt (1) © IHK NRW
Energiemonitoring der IHK NRW: Ausbau deutlich hinter dem Zeitplan

Im Juli letzten Jahres hatten die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen (IHK NRW) erstmals ein Monitoring zur Versorgungssicherheit in 2030 in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, dem Jahr des geplanten Ausstiegs aus der Kohleverstromung. Mit dem regelmäßigen Monitoring misst IHK NRW den Fortschritt beim Aus- und Zubau der erneuerbaren Energien, der als Reservekapazität notwendigen Gaskraftwerke sowie der Stromnetze und Speicher. Die erste Fortschreibung zeigt: Bei der Energiewende liegt NRW weiterhin deutlich hinter dem Zeitplan.
(Quelle IHK NRW)

Kraftwerksstrategie: Bundesregierung hat sich geeinigt

Die Bundesregierung hat sich auf zentrale Elemente einer Strategie zum Bau wasserstofffähiger Gaskraftwerke geeinigt. Dass die alten Kraftwerke nicht abgeschaltet werden sollten, bevor die neuen Anlagen am Netz sind, fordert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Einigung bei neuen CO2-Standards für schwere Nutzfahrzeuge

Der Rat und das Europäische Parlament haben Mitte Januar eine vorläufige politische Einigung über CO2-Emissionsstandards für schwere Nutzfahrzeuge ab 2030 erzielt. Diese Einigung zielt darauf ab, die CO2-Emissionen im Straßentransportsektor weiter zu reduzieren und neue Ziele für 2030, 2035 und 2040 einzuführen.
(Quelle DIHK)

Konzessionsabgaben 2024: Grenzpreise für Strom und Gas steigen deutlich

Das Bundesamt für Statistik (destatis) hat Mitte November 2023 die vorläufigen Werte der Durchschnittserlöse bei Gas und Strom bekannt gegeben, die als Grenzpreise zur Berechnung der Konzessionsabgabe dienen. Beide Werte sind massiv gestiegen. Sondervertragskunden können von reduzierten Konzessionsabgaben profitieren.
(Quelle destatis)

Ab 2024: Stromsteuer gesenkt, kein Spitzenausgleich mehr

Ende Dezember wurde das Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Enthalten ist darin die Änderung des Stromsteuergesetzes, mit der die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe abgesenkt und der Spitzenausgleich ab 1. Januar 2024 abgeschafft werden. Ende Dezember 2023 sind zudem mehrere bisher als EU-Beihilfen gewährte Begünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht regulär oder aufgrund des zum 1. Juli 2023 geänderten EU-Beihilferechtsrahmens ausgelaufen.
(Quelle Bundestag, BMF)

Das Bild zeigt eine Ampel, die "grün" anzeigt. © Rainer Sturm / pixelio.de
Elektromobilität: Ab sofort kein Umweltbonus mehr

Im Zuge der Verhandlungen rund um den Bundeshaushalt 2024 hatte die Bundesregierung am 13. Dezember 2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Anträge konnten nur noch bis einschließlich 17. Dezember 2023 für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden. Steuerliche Vergünstigungen sind von den Kürzungen vorerst nicht betroffen.
(Quelle BAFA, BMWK)

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia
Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten: Meldepflicht für Abwärme verschoben

Das Energieeffizienzgesetz ist am 17. November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 18. November 2023 in Kraft getreten. Mit dem EnEfG werden wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie national umgesetzt. Die Frist für die erstmalige Meldung von Unternehmen an die Plattform für Abwärme ist auf den 1. Januar 2025 verlängert worden. Das BAFA hat Merkblätter zur Umsetzung veröffentlicht.
(Quelle DIHK, BMWK, Bundestag)

Das Bild zeigt ein Thermostat einer Heizung. © CC0 Pixabay
Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit 1. Januar in Kraft: Komplexe Fristen

Am 19. Oktober 2023 ist das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und weiterer energierechtlicher Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit dem geänderten Gesetz wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert. Das Gesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
(Quelle Bundesregierung, DIHK)

Mit einer Thermografie-Aufnahme können Wärmeverluste von Gebäuden sichtbar gemacht werden. © Tim Reckmann / pixelio.de
CO2-Abgabe: Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten

Mieterinnen und Mieter müssen die CO2-Abgabe für das Heizen mit Öl oder Erdgas seit 1. Januar 2023 nicht mehr allein tragen. Das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) sieht ein Stufenmodell zur Aufteilung der Kosten zwischen Vermieter- und Mieterseite vor.
(Quelle Bundesrat)

EnSimiMaV: Heizungsoptimierung ist Pflicht

Seit 1. Oktober ist die Verordnung für mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft. Sie gilt bis zum 30. September 2024 und zielt hauptsächlich auf Einsparungen in den kommenden Heizperioden ab. Sie verpflichtet zur Überprüfung und ggf. zur Optimierung von Erdgas-Heizungsanlagen sowie zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh). Das Bundeswirtschaftsministerium hat FAQ zur Auslegung der Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen veröffentlicht.
(Quelle DIHK)

Brennstoffumstellung: Was ist genehmigungsrechtlich zu beachten?

Viele Industrieanlagen und Kraftwerke sind auf die zuverlässige Versorgung mit Gas angewiesen. Damit die Betreiber solcher Anlagen in der derzeitigen angespannten Lage auf dem Gasmarkt schnell und unkompliziert auf einen anderen Brennstoff umsatteln können, sind erforderliche Genehmigungsverfahren vereinfacht und Ausnahmen beschlossen worden. Die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz hat Vollzugshinweise zum Thema veröffentlicht.
(Quelle DIHK)

Das Bild zeigt einen Paragraph. © Stefan Rajewski - Fotolia
EU-Taxonomie - Sustainable Finance

Die EU will mit Hilfe der EU-Taxonomie die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft befördern. Durch die Regulierung des Finanzsektors sollen Investitionen in Umweltschutz, Emissions- und Abfallreduzierung und eine höhere Ressourceneffizienz angereizt werden. Der Finanz- und Immobiliensektor muss seine Investitionen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit bewerten. Auf alle Nicht-KMU der Realwirtschaft kommen direkte Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie zu. KMU müssen sich mit der Taxonomie als Zulieferer und Kreditnehmer auseinandersetzen.