go Inno - Zuschüsse für Innovationsmanagement

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst durch das Förderprogramm "go-inno" externe Beratungen zu Produkt- und Prozessinnovationen.

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in mehreren Leistungsstufen, die nicht zwingend alle durchgeführt werden müssen.
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
Bewertung der Innovationspotenziale des Unternehmens
  • Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise
  • Firmenbezogene Darstellung der Machbarkeit des Innovationsvorhabens
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Vertiefungsberatung
  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Erarbeitung des Realisierungskonzepts
  • Ermittlung geeigneter Technologiegeber und Finanzierungsmöglichkeiten 
  • Kreativworkshops (im Umfang von bis zu 2 Beratertagen)
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zum Aus- und Aufbau eines Innovationsmanagements (im Umfang von bis zu 5 Beratertagen).

Wie wird gefördert?

Je Beratertag sind 50 Prozent eines Tageshonorars von max. 1.100 €  förderfähig (exkl. Umsatzsteuer).
  • Potenzialanalyse (max. 10 Tagewerke, max. Gutscheinwert 5.500 Euro)
  • Realisierungskonzept (max. 25 Tagewerke, max. Gutscheinwert 13.750 Euro)
Kleine Unternehmen können pro Jahr bis zu fünf Innovationsgutscheine im Wert von insgesamt maximal 20.000 Euro in Anspruch nehmen.

Wo gibt es die Gutscheine?

Die Gutscheine erhalten Sie bei den autorisierten Beratungsunternehmen.