Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)

Das NRW-Programm “Mittelstand Innovativ & Digital (MID)” fördert für die Dauer von 24 Monaten die Einstellung junger Hochschulabsolvent(inn)en in kleinen Unternehmen für die Umsetzung konkreter Innovations- oder Digitalisierungsprojekte.

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen in NRW mit bis zu 50 Beschäftigten und maximal fünf angestellten Akademiker/innen, die junge Hochschulabsolvent(inn)en aus den Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften einstellen möchten.
Nach Hochschulabschluss (bzw. einer daran anschließenden wissenschaftlichen Tätigkeit an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung) dürfen maximal zwei Jahre vergangen sein. Das Beschäftigungsverhältnis muss für mindestens 24 Monate abgeschlossen werden. Angestrebt wird jedoch eine unbefristete Beschäftigung.

Was wird gefördert?

Innovations- und Digitalisierungsassistenten/-innen werden für die Umsetzung konkreter, in sich abgeschlossener Vorhaben eingestellt.
Der Einsatz der MID-Assistent(in) soll darauf ausgerichtet sein, neue technische Erkenntnisse in allen Technologiebereichen zu generieren und die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren voranzutreiben.
Folgende Maßnahmen können adressiert werden.
Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, z. B.
  • Betrieb von CPS in vernetzten realen Umgebungen
  • Bereitstellung von geeigneten Werkzeugen und Methoden zur Inbetriebnahme, Anlaufphase, Betriebsphase, zustandsorientierte Instandhaltung, Wartung und Pflege von Arbeitssystemen (einschließlich Simulation von Prozessketten)
  • Geeignete Mensch-Maschine-Schnittstellen zur Unterstützung der Flexibilität und der Rekonfigurierbarkeit (letzteres, wenn Anlagen betrachtet werden sollen)
  • Maßnahmen zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung und Kontrolle von Risiken / Chancen im Zusammenhang mit der Einführung von CPS
  • Maßnahmen zur Implementierung von neuen Geschäftsmodellen, welche durch die o. a. Punkte für das Unternehmen ermöglicht oder erforderlich werden (Vernetzung, Betrieb, Plattformtechnologien, etc.)
Entwicklung innovativer, digitaler Geschäftsmodelle, z.B.
  • Maßnahmen zur Entwicklung einer unternehmensspezifischen Strategie für digitale Geschäftsmodelle
  • Maßnahmen zur Entwicklung geeigneter Projekte zur Umsetzung von digitalen Geschäftsmodellen
IT-Sicherheit, z. B.
  • Maßnahmen zur Erfassung des Ist-Zustandes im Unternehmen bzgl. der IT-Sicherheit im Rahmen der Entwicklung eines konkreten Produkts/ einer konkreten Dienstleistung
  • Cyber Physical Security (Sicherheit und Robustheit vernetzter und verteilter Systeme, Schutz der Privatsphäre)
  • Sichere Identitätsnachweise für Fertigungsverfahren, Produkte und Dienstleistungen
  • Schutz vor Produktpiraterie

Wie wird gefördert?

Unternehmen, die bislang keine Akademiker/innen beschäftigen, können für die Dauer von 24 Monaten einen Zuschuss von bis zu 22.500 Euro pro Jahr erhalten. Unternehmen, die maximal fünf Akademiker/innen beschäftigen, können mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr gefördert werden.