Digitalisierungsgutschein (MID)

Mit der Gutscheinvariante Digitalisierung des Programms “Mittelstand Innovativ & Digital” (MID) sollen Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren sowie von Unternehmensprozessen gefördert werden. Neben der Durchführung einer externen Analyse und Bewertung muss auch die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Beim Digitalisierungsgutschein stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Förderung:
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Integration von intelligenten Applikationen und Methoden, wie beispielsweise Algorithmen des maschinellen Lernens, Verfahren des Data Mining, Methoden der Echtzeit- und Hochgeschwindigkeitsverarbeitung sowie AR/VR-Anwendungen
Digitale Prozesse – Soft- und Hardwarelösungen für smarte unternehmensinterne Prozesse
  • Spezifische Branchensoftwarelösungen, z.B. CAD-, CAM- und BIM-Software sowie branchenspezifische Lösungen für bspw. GaLaBau und weitere Gewerke
  • Dokumentenmanagementsoftware (DMS), inkl. Ergänzung durch Hochleistungs-Dokumentenscanner
  • Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP),
  • Waren- und Lagerwirtschaftssystem inklusive Ergänzung durch Funkboniersys-teme

Wie wird gefördert?

Die Ausgaben für die externen Analyse- und Beratungsleistungen sowie Umsetzungsmaßnahmen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten eine Erstattung von 70 Prozent. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro, die Mindestfördersumme muss 4.000 Euro betragen. Es steht in regelmäßigem Abstand ein bestimmtes Förderkontingent zur Verfügung, das im Losverfahren vergeben wird.
Förderfähig sind Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen (Technologie- / IT-Beratung), welche von einem Auftragnehmer durchgeführt werden sowie Investitionen in bestimmte Hardware oder Software.

Wer darf beraten?

Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auch ausgewählte Unternehmen (z.B. Ingenieurbüros, IT-Beratungen, Start-ups) mit Digitalisierungsdienstleistungen beauftragt werden. Eine Zertifizierung als Auftragnehmer ist nicht erforderlich.