Innovationsgutschein (MID)

Mit der Gutscheinvariante Innovation des Förderprogramms “Mittelstand Innovativ & Digital” (MID) sollen externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gefördert werden, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Was wird gefördert?

Externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für
  • den Bau von Prototypen in einer Laborumgebung / Schnittstellen zu bestehenden Systemen,
  • den Aufbau von Pilotlinien, wenn dies für die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist,
  • Demonstrationsmaßnahmen,
  • die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld
Voraussetzung zur Beantragung der Variante MID-Innovation sind bereits vorliegende Analyseergebnisse aus einer Vorfeldstudie zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Fertigungsverfahren. Diese können im Vorfeld über die Förderung der Gutscheinvariante „MID-Analyse“ (bzw. durch die Vorgängervariante „Innovationsgutschein B“) erzielt worden sein oder alternativ bereits aus eigenen wissenschaftlich-technologischen Machbarkeitsstudien hervorgegangen sein.

Wie wird gefördert?

Die Ausgaben für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten eine Erstattung von 70 Prozent (diese erhöhte Förderquote gilt vorerst bis zum 31.12.2022). Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro (Die Mindestfördersumme muss 10.000 Euro betragen).
Förderfähig sind nur reine Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen. Eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Form von Hardware oder Software ist nicht Gegenstand der Förderung.

Wer darf beraten?

Als Auftragnehmer sind bei dieser Variante ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugelassen.