Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das themen- und technologieoffene Basisprogramm des Bundes für marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte der mittelständischen Wirtschaft.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 43 Mio. Euro Bilanzsumme, sowie Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), insofern diese mit einem klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) kooperieren.

Was wird gefördert?

  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Unternehmen mit hohem Anwendungsbezug: Dabei geht es um die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen. Die Forschung und Entwicklung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und erhöht das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz des Unternehmens.
  • Durchführbarkeitsstudien (nur junge Unternehmen (bis 10 Jahre), Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger)
  • innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen zur Markteinführung (nur in KMU)

Wie wird gefördert?

  • FuE-Einzelprojekte von Unternehmen,
  • FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen miteinander oder 
  • mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Förderanteil an den eigenen Projektkosten pro Unternehmen (Obergrenze 550.000 €):
  • Unternehmen unter 50 Beschäftigte: 45 bis 55 Prozent
  • Unternehmen unter 250 Beschäftigte: 35 bis 40 Prozent und
  • Unternehmen unter 500 Beschäftigte: 25 bis 30 Prozent
  • Forschungeinrichtungen: 100 Prozent
  • + 5 bis 10 Prozent für internationale Kooperationen (max. Zuwendung für Kooperationsprojekte: 2,3 Mio. Euro)
  • Die Förderquote für Durchführbarkeitsstudien beträgt je nach Unternehmensgröße zwischen 50 Prozent und 70 Prozent von maximal 100.000 € Kosten pro Unternehmen.
  • 50 Prozent von 60.000 € Kosten für externe Dienstleistung zur Unterstützung der Markteinführung