Außergerichtliche Schlichtung

Grundsätzliches

... besser als richten
Eine gütliche, außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten ist häufig kostengünstiger und weniger zeitintensiv als ein Gerichtsverfahren. Die IHK Lippe zu Detmold bietet ein vielfältiges Angebot auf dem Gebiet der außergerichtlichen Konfliktlösung. Die Schlichtung von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen ist ebenso möglich wie die Schlichtung von Streitigkeiten in Ausbildungsverhältnissen oder Hotelklassifizierungen.
Am 4. September 2000 hat die IHK Lippe zu Detmold gemeinsam mit dem Lippischen Anwalt- und Notarverein e.V. die Schlichtungsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten gegründet. Darüber hinaus bietet die IHK auch Hilfestellung bei der Benennung von Schiedsgutachtern oder Mitgliedern von Schiedsgerichten.
Merkblatt der IHK Lippe zu Detmold: Außergerichtliche Konfliktlösung

Hotelklassifizierung

Sterne, die nicht vom Himmel fallen
In das Klassifizierungsverfahren, das vom Hotel- und Gaststättenverband getragen wird, sind in NRW die IHKs Aachen, Arnsberg und Lippe eingebunden. Die IHK Lippe zu Detmold betreut den gesamten Raum Ostwestfalen-Lippe.
Ziel der IHK ist es, durch die Einrichtung der Schlichtungsstelle Streitigkeiten im Rahmen der Klassifizierung beizulegen. Auf diese Weise soll der Weg zu einer gütlichen Einigung vor Anrufung der Gerichte geebnet werden.

Kaufmännische Streitigkeiten

Kaufmanns Wort ist Ehrensache
Seit einigen Jahren ist in der Wirtschaft ein wachsendes Interesse an alternativen Formen der Streitbeilegung festzustellen. Diese Entwicklung hat die IHK Lippe zu Detmold veranlasst, ihr Leistungsangebot entsprechend zu erweitern. Am 4. September 2000 hat die IHK gemeinsam mit dem Lippischen Anwalt- und Notarverein e.V. die Schlichtungsstelle zu Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten gegründet.
Das übergeordnete Ziel der Schlichtungsstelle besteht darin, den lippischen Unternehmen eine kostengünstige und schnelle Alternative zu bieten, auf deren Basis effektive und dauerhafte Lösungen bei der Beilegung von Auseinandersetzungen ermöglicht werden. Voraussetzung ist daher eine grundsätzliche Konsensbereitschaft der Vertragsparteien.
Die Aufgabe des neutralen Schlichters besteht darin, im Rahmen des Verfahrens die "wahren" Beweggründe der Parteien offen zu legen und so eine gütliche Einigung herbei zu führen. Dabei moderiert ein sachkundiger Mediator die Bemühungen der Parteien, ihren Konflikt einvernehmlich beizulegen. Allerdings kann der Schlichter gegebenenfalls stärker in das Verfahren eingreifen. Der Richterspruch wird durch eine in eigener Verantwortung der Parteien erarbeiteten Einigung ersetzt. Die Schlichtung ermöglicht so Lösungen, die eng an den wirtschaftlichen Interessen der Verhandlungspartner orientiert und nicht auf rein rechtliche Ansprüche begrenzt sind.

Wettbewerbsstreitigkeiten

Hat die Werbung übertrieben?
Bei der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold ist eine "Einigungsstelle zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten" eingerichtet, bei der ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht werden kann.
Das Einigungsverfahren bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs auf Grund einer Aussprache vor unabhängiger und sachkundiger Stelle.
Das Verfahren vor der Einigungsstelle zeichnet sich aus durch:
  • Einfachheit des Verfahrens im Vergleich zum Verfahren vor Gericht. Zur Aufnahme genügt ein formloser Antrag.
  • fehlenden Anwaltszwang; Anwälte können jedoch vortragen. Zeugen dürfen zwar nicht eigens geladen werden, können aber gehört werden.
  • Kostengünstigkeit; das Verfahren ist gebührenfrei.
  • Beratung und Aufklärung; im Gegensatz zur Gerichtsverhandlung erfahren die Parteien in der Einigungsstelle eine Beratung oder können unmittelbar um Aufklärung bitten.
Die Verhandlungen werden von einem ehrenamtlichen Vorsitzenden und zwei Beisitzenden geführt. Die Geschäftsführung nimmt während der sitzungslosen Zeit die IHK Lippe zu Detmold wahr.
In der Regel geht es in den verhandelten Fällen um unterschiedliche Auffassungen zwischen Kaufleuten und/ oder Wettbewerbsverbänden hinsichtlich der Korrektheit von Werbeaussagen und Werbemaßnahmen. Im Vorfeld sind meist Abmahnungen ausgesprochen worden, denen sich der Adressat nicht unterworfen hat. Die Einigungsstelle erreicht es im Großteil der Fälle, dass ein Vergleich geschlossen wird, so dass der Gang zu Gericht nicht angetreten werden muss.

Streitigkeiten in der Berufsausbildung

Bei Ausbildungsverhältnissen ist der Klage zum Arbeitsgericht die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss bei der zuständigen Stelle, z.B. der Industrie- und Handelskammer, in bestimmten Fällen zwingend vorgeschaltet.
Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK Lippe zu Detmold für Streitigkeiten in der Berufsausbildung ist Marion Brink