Dichtheitsprüfung

Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen in bestimmten Fällen die auf dem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen lassen (§ 59 Landeswassergesetz NRW).
In der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserbehandlungsanlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) werden die Einzelheiten für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt.
In Wasserschutzgebieten war bis spätestens zum 31.12.2015 die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, vornehmen zu lassen, alle anderen Abwasserleitungen sind erstmals spätestens bis zum 31.12.2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.
Außerhalb von durch Rechtsverordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten orientieren sich die Prüfpflichten ebenfalls an dem Gefährdungspotenzial. Bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für die die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, sind erstmals bis spätestens zum 31.12.2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten entfallen die bisher landesrechtlich gesetzten Fristen.
Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz
  • die  Grundstückseigentümer/innen über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten,
  • durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.
Die Prüfungen dürfen nur von geprüften und zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Sachkundige werden auf Antrag und nach Vorlage der notwendigen Sachkundenachweise in einer landeseinheitlichen Liste erfasst und veröffentlicht.
Die Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt für ihre Mitglieder und deren Angestellte durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau; im Übrigen durch die zuständige Behörde – das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Auf dem Internetportal des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) finden Sie die landesweite Liste der anerkannten Sachkundigen sowie weitere Informationen zu dem Thema Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.