Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, wer Dienstleistungen, wie z.B.
  • Hubschraubereinsätze
  • Zeltaufbauten
  • Essensausgaben (z.B Gulaschkanone)
  • etc.
von
  • Bundesgrenzschutz
  • Bundeswehr
  • Technischem Hilfswerk
  • etc.
in Anspruch nehmen will.
Nach schriftlicher Anfrage (per E-Mail) stellt die örtlich zuständige IHK die Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Regel nur aus, wenn kein gewerbliches Unternehmen aus dem IHK-Bezirk die gewünschte Dienstleistung erbringen kann. Gelegentliche Ausnahmen sind nach Prüfung durch die IHK möglich, z. B. zu notwendigen Übungszwecken der genannten Organisationen.
Im Rahmen der Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist es unerheblich, dass der Auftraggeber ggf. nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Durchführung der Maßnahme verfügt bzw. die Tätigkeit sehr kurzfristig ausgeführt werden soll.