Allianz für Aus- und Weiterbildung 2019 - 2021

AllianzBildung_Ausschnitt
Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung: Gemeinsam den aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Krise auf dem Ausbildungsmarkt begegnen – gemeinsam den Ausbildungsmarkt stabilisieren!
Die Corona-Pandemie trifft unsere Gesellschaft und die Wirtschaft hart. Die Folgen sind auch auf dem Arbeitsmarkt bereits deutlich zu spüren: Die Zahl arbeitslos Gemeldeter stieg im April im Vergleich zum Vormonat März entgegen der üblichen Frühjahrsbelebung um 308.000 auf 2,644 Millionen Personen. Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an, mit bis zu zehn Millionen angezeigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit (ca. 751.000 Betriebe).
Die Folgen für den Ausbildungsmarkt sind derzeit nicht abzusehen, da drei Viertel der Ausbildungsverhältnisse von Klein- und Kleinstbetrieben üblicherweise erst in den Sommermonaten geschlossen werden; es zeichnen sich jedoch erste Trends ab: Nach aktuellem Stand ist die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellen und Bewerber/-innen im Vorjahresvergleich deutlich gesunken – dies jedoch in nahezu gleichem Umfang von rund acht Prozent. Umfragen bei Betrieben zu den Planungen für das kommende Ausbildungsjahr deuten auf Unsicherheit und Zurückhaltung beim Ausbildungsplatzangebot hin.
Viele Wirtschaftsbereiche und Ausbildungsbetriebe sind durch amtlich angeordnete Betriebseinschränkungen oder -schließungen, gestörte Lieferketten und signifikante Umsatzeinbrüche von der Corona-Krise betroffen. Andere Wirtschaftsbereiche sind intensiver gefordert als je zuvor. Die mit Abstand meisten Zugänge in Arbeitslosigkeit wurden aus der Hotel- und Gastronomiebranche registriert.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes wurden (berufliche) Schulen, überbetriebliche Bildungseinrichtungen und teilweise auch Ausbildungsbetriebe für mehrere Wochen geschlossen. Sie können erst sehr allmählich und unter hohen pandemiebedingten Einschränkungen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung sind sich einig, dass die Corona-Krise nicht zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt führen darf, mit negativen Auswirkungen auf die berufliche Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung. Wie durch ein Brennglas zeigt uns die Corona-Krise, wie wichtig dual ausgebildete Fachkräfte für unsere Gesellschaft sind. Die Partner der Allianz würdigen die außerordentlichen Anstrengungen, die Staat und Gesellschaft bisher bei der Bewältigung der Krise unternommen haben. Sie appellieren, auch bei weiteren Maßnahmen stets die Belange von Aus- und Weiterbildung als Zukunftsinvestition zu berücksichtigen.
Die Allianzpartner werden sich nach Kräften dafür einsetzen zu vermeiden, dass Auszubildende ihre Ausbildungsstelle verlieren, diese zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020/21 nicht antreten können oder kein Ausbildungsangebot finden, weil Betrieben die Ausbildungsmöglichkeiten wegbrechen oder sie von Insolvenz betroffen sind. Gleiches gilt für das Ausbildungsjahr 2021/22. Den Unternehmen kann die Überwindung der Krise nur mit ausreichenden Fachkräften gelingen.
Um während und nach der Corona-Krise Auszubildende zu unterstützen und Unternehmen zu stärken, werden die Bundesregierung und die Sozialpartner die Vorhaben des Nationalen Aktionsplans Integration im Kontext Ausbildung und Arbeitsmarkt neu gewichten.
Jetzt kommt es darauf an, als Grundlage gemeinsamen Handelns regional, branchen- und betriebsgrößenspezifisch zu analysieren, wo Ausbildung ohne Hilfe von außen nicht mehr möglich erscheint, und entsprechend bedarfsgerechte und zielgenaue Unterstützungsmaßnahmen zu ergreifen und zu entwickeln. Die Allianz versteht sich als Corona-Taskforce, die die Entwicklung des Ausbildungsmarkts von Monat zu Monat beobachtet und zeitnah reagiert.
Die Partner der Allianz verpflichten sich zu gemeinsamen Anstrengungen, um den aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Krise auf dem Ausbildungsmarkt zu begegnen und Ausbildungsbetriebe und Auszubildende möglichst gut zu schützen.
Die Partner der Allianz sind der Überzeugung, dass die bestehenden berufsbildungspolitischen Aktivitäten und Instrumente eine wichtige Rolle in der Bewältigung dieser Krise spielen werden. Darüber hinaus haben sich die Partner der Allianz darauf verständigt, bereits jetzt mit passgenauen Maßnahmen zu reagieren. Alle Maßnahmen der Allianz sind darauf ausgerichtet, die Zukunft des Erfolgsmodells Duale Ausbildung zu sichern. Einige Maßnahmen wurden bereits ergriffen, andere sind in Vorbereitung. Damit geben wir ein starkes Signal an Ausbildungsbetriebe und Jugendliche.

...worum gehts genau?

  1. Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen
    Der Bund und die Länder unterstützen mit ihren Hilfsprogrammen in historischen Dimensionen Betriebe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Hierzu zählen insbesondere finanzielle Zuschüsse (u. a. Corona-Soforthilfen des Bundes), das KfW-Sonderprogramm 2020, erweiterte KfW-Kreditfinanzierungen (u. a. KfW-Schnellkredit), Bürgschaften sowie zusätzlich der Wirtschaftsstabilisierungsfonds für große Unternehmen. Daneben wurden die Zuschuss- und Darlehensprogramme der Bundesländer ausgeweitet sowie Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld umgesetzt.
    Die Allianzpartner befürworten die Hilfsprogramme des Bundes und der Länder ausdrücklich. Sie stellen fest, dass sie einen ersten und wichtigen Schritt zum Erhalt der Ausbildungsplätze und eines funktionierenden Ausbildungsmarktes darstellen.
  2. Berufsschulen öffnen und digitales Lernen ermöglichen
    Die Berufsschulen tragen als dualer Partner durch die Vermittlung der fachtheoretischen Lerninhalte zum Erfolg der Ausbildung bei. Die Partner der Allianz begrüßen, dass die Berufsschulen im Zuge der Lockerungen für alle Abschlussklassen wieder geöffnet wurden. Es ist äußerst wichtig, sie unter Beachtung der aktuellen Hygienevorschriften nun schnellstmöglich allen Auszubildenden wieder zugänglich zu machen.
    Die von Berufsschulen bereitgestellten digitalen Angebote sind eine wichtige Unterstützung, um in Zeiten des pandemiebedingten Lockdowns Lerninhalte lernortunabhängig zu vermitteln. Die Bundesregierung unterstützt das digitale Lernen für Auszubildende in der Corona-Pandemie mit zusätzlichen Maßnahmen: Berufsschulen können an den zusätzlich (im Digitalpakt) bereitgestellten 500 Millionen Euro zur Beschaffung von Endgeräten für bedürftige Schüler/-innen sowie für die Erstellung von digitalem Content an den Schulen teilhaben. Den berufsbildenden Schulen stehen vielfältige digitale Plattformen zur Verfügung, die als alternative oder ergänzende Lehr- und Lerninfrastruktur genutzt werden können. Die Allianzpartner stimmen darin überein, dass die Auszubildenden für die Nutzung entsprechender Angebote – bis zum Umfang des regulären Berufsschulunterrichts – freigestellt werden.
  3. Abschluss- und Gesellenprüfungen sicherstellen
    Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zum Teil Prüfungstermine, insbesondere schriftliche Prüfungstermine für bundeseinheitliche Abschlussprüfungen, verschoben werden. Die Allianzpartner werden sich dafür engagieren, dass Auszubildende dadurch keine Nachteile erleiden. Hierfür müssen die Akteure der beruflichen Bildung engagiert zusammenwirken und die sich ihnen bietenden Spielräume großzügig nutzen.
    Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochdruck daran, die nun anstehenden Prüfungen termingerecht durchzuführen und ausgefallene Termine zeitnah nachzuholen. Dabei steht der Gesundheitsschutz für alle Beteiligten an erster Stelle. Es ist davon auszugehen, dass es bis Ende Juli bzw. Ende August 2020 in den allermeisten Fällen möglich sein wird, die Abschluss- und Gesellenprüfungen abzuschließen. Voraussetzung ist, dass genügend ehrenamtliche Prüfer/-innen, zur Verfügung stehen. Die Allianzpartner sprechen allen ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern, die in der Pandemie und bei stark verdichteten Prüfungsterminen bereit sind, Prüfungen durchzuführen, ihre größte Wertschätzung aus. Sie appellieren an die Betriebe, die betreffenden Mitarbeiter/-innen bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.
    Wenn Zwischenprüfungen pandemiebedingt ausfallen, darf dies der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung nicht entgegenstehen. Bundesregierung, Kammerorganisationen und Länder haben deshalb vereinbart, dass Bund und Länder hier für verlässliche Lösungen sorgen.
    Auszubildende, deren Ausbildungsverträge pandemiebedingt vor Abnahme der Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen enden, können einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Ausbildungsdauer stellen. Auch hierfür bedarf es einer verlässlichen Lösung. Die Bundesagentur für Arbeit wird jungen Menschen, die während ihrer betrieblichen Berufsausbildung Berufsausbildungsbeihilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beziehen, die Berufsausbildungsbeihilfe bis zum tatsächlichen Ausbildungsende weiterzahlen, sofern sich die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung der Berufsausbildung aufgrund der Corona-Pandemie über das im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsende hinaus verschiebt.
  4. Fortführung begonnener Ausbildungen sichern
    In Fällen von Kurzarbeit, Betriebsschließungen oder Insolvenzen können Betriebe ihren Ausbildungsverpflichtungen ggf. nicht in vollem Umfang oder gar nicht nachkommen. Die Allianzpartner setzen sich dafür ein, durch geeignete Maßnahmen die ordnungsgemäße Fortführung der Ausbildung zu sichern.

    Ausbildung während Kurzarbeit oder vorübergehender Betriebsschließungen fortsetzen
    Die Wirtschaft schöpft die zur Verfügung stehenden Mittel aus, um bei Kurzarbeit oder vorübergehenden Betriebsschließungen den Ausbildungsablauf den aktuellen Möglichkeiten anzupassen und die Auszubildenden in Betriebsbereichen einzusetzen, die noch arbeiten. Betriebe, die Teile der Ausbildung nicht mehr erbringen können, versuchen diese an andere Betriebe oder überbetriebliche Bildungsträger zu übertragen.

    Auszubildende bei Insolvenz oder endgültiger Betriebsschließung weitervermitteln
    Auszubildende, die ihr Ausbildungsverhältnis aufgrund der Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes bzw. vollständiger Betriebsschließung verlieren, sollten schnellstmöglich an einen anderen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Die Kammerorganisationen, die Verbände und die Bundesagentur für Arbeit engagieren sich gemeinsam dafür, Auszubildende aus insolventen Unternehmen in Betriebe zu vermitteln, in denen sie ihre Ausbildung fortsetzen und beenden können. So werden u. a. die gemeinsame Lehrstellenbörse der Industrie- und Handelskammern oder der Lehrstellenradar des Handwerks als Plattform genutzt. Die Bundesregierung stärkt in diesem Zusammenhang die Rolle der Berater/-innen der Passgenauen Besetzung und der Willkommenslotsen.

    Weitere Maßnahmen zur Sicherung bestehender Ausbildungsverträge
    Wenn Ausbildungsbetriebe Auszubildende, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes die Ausbildung nicht fortsetzen können, zusätzlich übernehmen, erhalten sie eine Übernahmeprämie. Diese Prämie ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.

    Durch Maßnahmen der Ausbildungsförderung Auszubildende auch während der Corona-Pandemie weiterhin unterstützen
    Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter nutzen alternative (zum Teil auch digitale) Wege, um Maßnahmen der Ausbildungsförderung für junge Menschen, wie z. B. die Berufseinstiegsbegleitung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder die Assistierte Ausbildung auch in Zeiten des pandemiebedingten Lockdowns weiterhin anzubieten; dasselbe gilt für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Formate in der Sprachförderung.
    Die Kammern und Verbände unterstützen Unternehmen bei der Anwendung digitaler Ausbildungstools und beim digitalen Recruiting von Auszubildenden.
  5. Ausbildungsangebot stabilisieren – Neuverträge ermöglichen
    Um das Ausbildungsangebot für das Ausbildungsjahr 2020 und die Folgejahre stabil zu halten, wollen alle Allianzpartner ihre Aktivitäten intensivieren und koordinieren.

    Berufsorientierungs-, Beratungs- und Vermittlungsangebote aufrechterhalten
    Angesichts der derzeitigen Unsicherheit über die pandemiebedingten Auswirkungen auf Branchen und Berufe kommt der Berufsorientierung sowie der individuellen Beratung und Vermittlung junger Menschen eine besonders hohe Bedeutung zu. Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit „Check-U – das Erkundungstool“ der BA ein hochwertiges berufsorientierendes Online-Tool zur Verfügung.
    Die Berufsorientierung an Schulen sowie Berufsorientierungsmaßnahmen werden nach Wiederöffnung der Schulen unter Beachtung der aktuellen Hygienevorschriften sobald wie möglich in Abstimmung zwischen den Partnern vor Ort im weitestmöglichen Umfang weitergeführt oder nachgeholt, alternative Formate der Berufsorientierung vor Ort erprobt.
    Die Agenturen für Arbeit gewährleisten ein ausreichendes Beratungsangebot, insbesondere für Schulabgängerinnen und Schulabgänger. Kammern und Verbände unterstützen mit ihren Beratungsangeboten.
    Alle Allianzpartner werden über ihre Kanäle Betriebe ansprechen und für Ausbildungsplätze werben. Die Agenturen für Arbeit forcieren die Ansprache von ausbildungsberechtigten Unternehmen und die Akquise von Ausbildungsstellen. Auch wenn sich bedingt durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr das Ausbildungsangebot und der Fachkräftebedarf der Betriebe verändern können, stehen gleichermaßen die Interessen und Potenziale der jungen Menschen, die für die richtige Berufswahl wesentlich sind, im Fokus der Berufsberatung, damit das Matching erfolgreich ist und die vorhandenen Plätze besetzt werden können.
    Die Agenturen für Arbeit werden auch und gerade während der Kontaktbeschränkungen und -sperren digitale Informations-, Orientierungs- und Vermittlungsangebote offensiv bewerben sowie individuelle telefonische oder digitale Beratungen durchführen. Wo immer möglich, werden auch Speed-Datings und Beratungsangebote der Kammern und Verbände über digitale Formate angeboten.
    Die Bundesagentur für Arbeit berät zur Begründung und Fortführung von Ausbildungsverhältnissen (auch z. B. in Ausbildungsverbünden). Sie wird Betriebe und Ausbildungsinteressierte darauf hinweisen, dass auch noch nach Beginn des Ausbildungsjahres Ausbildungsverträge geschlossen werden können. Nachvermittlungsaktionen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

    Bestehende Förderinstrumente als Einstiegspfade in Ausbildung nutzen
    Die Allianzpartner halten die Förderinstrumente wie Assistierte Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen und Einstiegsqualifizierung für eine gute Möglichkeit, um jungen Menschen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven den Weg in eine Berufsausbildung und betriebliche Praxis zu ebnen. Gerade in der Corona-Krise sollen so Betriebe unterstützt werden, wenn sie Bewerber/-innen mit schwierigen Startchancen ausbilden.

    Ausbildungskapazitäten ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 sichern
    Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften darf auch in der Krise nicht aus dem Blick geraten. Bei einer pandemiebedingten Verschärfung der Situation am Ausbildungsmarkt befürworten die Allianzpartner, dass – zeitlich befristet – bedarfsgerechte Formate der Verbund- bzw. Auftragsausbildung genutzt und gefördert werden, die dazu beitragen, Ausbildung im Betrieb zu sichern. Hierbei schließt der Auszubildende mit dem Betrieb einen Ausbildungsvertrag. Betriebe, die sich wegen einer pandemiebedingt angespannten Lage zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 nicht in der Lage sehen, ihre Ausbildungsanleitung zu beginnen oder fortzusetzen, können befristet einen anderen Betrieb oder einen geeigneten Träger (z. B. etablierte Bildungsdienstleister oder überbetriebliche Bildungsstätten) mit der Durchführung der Berufsausbildung beauftragen. Ziel ist, dass die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb ausgebildet werden, soweit der Betrieb (wieder) die Möglichkeiten dazu hat. Weiterhin kann auch die verstärkte Nutzung von Verbundausbildung zur Stabilisierung des kommenden Ausbildungsjahres beitragen. Durch Verbundausbildung können Auszubildende z. B. die Möglichkeit erhalten, temporär ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen, wenn der eigene Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat. Oder sie beginnen die Ausbildung in einem Betrieb und setzen sie in einem im Verbund kooperierenden Betrieb fort.
    Bei pandemiebedingter Verschärfung der wirtschaftlichen Lage werden die Allianzpartner vor Ort bedarfsgerecht und befristet außerbetriebliche Ausbildung ermöglichen. Betriebliche Ausbildung hat dabei Vorrang. Hierfür werden wir den Akteuren vor Ort flexible Regelungen ermöglichen. So könnten Azubis während der Pandemie zunächst in einer außerbetrieblichen Einrichtung lernen. Nach wirtschaftlicher Erholung könnten sie dann in das zweite Ausbildungsjahr in einen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Einer Verstetigung außerbetrieblicher Strukturen muss vorgebeugt werden.
  6. Aus-, Fort- und Weiterbildungsträger unterstützen
    In der dualen Ausbildung gibt es neben den Betrieben und den Berufsschulen zum Teil einen zusätzlichen Lernort: die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Sie ergänzen im Auftrag der Wirtschaft die betriebliche Ausbildung durch praxisnahe Lehrgänge und erreichen so eine Vielzahl an Auszubildenden.
    Die Allianzpartner sehen die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ebenso wie Bildungsdienstleister in Verbundausbildungen als zusätzliche Säule der Berufsbildung sowie als Aus-, Fort- und Weiterbildungsdienstleister für Fachkräfte. Die durch die Wirtschaft, Gewerkschaften und zum Teil mit Unterstützung von Bund und Ländern aufgebaute Bildungsinfrastruktur gilt es zu erhalten.
    Mit den modifizierten Regelungen des Kurzarbeitergeldes, dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, den Zuschuss- und Kreditprogrammen des Bundes und der Länder sowie den Flexibilisierungen in Förderverfahren haben Bund und Länder Möglichkeiten zur Kostenentlastung geschaffen, an denen Bildungsstätten – wenn auch nicht alle gleichermaßen – partizipieren können.
    Die Akteure der Allianz sind zu der Herausforderung im Austausch, dass nicht gewinnorientierte, aber im staatlichen Bildungsauftrag agierende Bildungsstätten zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, auch bei sukzessiver Wiederaufnahme des Bildungsbetriebes.
    Um Bildungsprozesse zu stärken, müssen Infrastruktur, Ausstattung, Konzepte und Content Hand in Hand gehen. Dies zeigt die Corona-Krise mit ihren sprunghaft angestiegenen Anforderungen an digitale Lehr- und Lernprozesse. Vor diesem Hintergrund kommt dem Programm der Bundesregierung zur Modernisierung von Ausbildungskursen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten durch digitale Technologien und neue Qualifizierungskonzepte gesteigerte Bedeutung zu.
    In Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie befürworten die Allianzpartner die zunehmende Digitalisierung der Weiterbildung und innovative Modellprojekte, beispielsweise zum Aufbau von Weiterbildungsverbünden, um Betriebe gerade auch angesichts der zunehmenden Bedeutung von Weiterbildung in Zeiten des pandemiebedingten Lockdowns zu unterstützen.
  7. Follow-up
    Die Allianzpartner werden die Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt genau beobachten und die vereinbarten Maßnahmen bedarfsgerecht weiterentwickeln. Die Bundesregierung prüft, wie klein- und mittelständische Ausbildungsbetriebe, die durch die Corona-Pandemie in direkter oder indirekter Form in besonderem Maße durch außergewöhnliche Umsatzeinbußen wirtschaftlich betroffen sind und trotz der schwierigen Situation an ihrer Ausbildungsleistung festhalten, in geeigneter Weise unterstützt bzw. entlastet werden können.
    Das Thema Kurzarbeit und Ausbildung sollte mit Bezug auf bestehende Ausbildungsverhältnisse und uch auf neue Ausbildungsangebote im Blick der Allianz bleiben. Dabei sollten Lösungen gefunden werden, um sowohl Ausbildungsbetriebe in schwieriger Lage als auch deren Auszubildende bestmöglich zu unterstützen.
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