Ende der Ausbildung

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit oder mit dem Tag der Bekanntgabe eines positiven Prüfungsergebnisses.
Beispiel 1: 
In der Regel besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung vor dem Vertragsablauf. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsbereiche absolviert wurden, der Prüfungsausschuss das Ergebnis beschlossen hat und dem Absolventen das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist.
Beispiel 2:
Mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit endet der Vertrag, wenn der Auszubildende nicht an der Prüfung teilnimmt oder wenn die Prüfung - was kaum einmal passiert - erst nach dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsende stattfinden sollte.
Beispiel 3:
Wenn der Auszubildende an der Prüfung teilnimmt, diese aber nicht besteht, kann er vom Unternehmen verlangen, dass die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung fortgesetzt wird, höchstens um ein Jahr.
Wenn der Auszubildende die Fortsetzung aber nicht von sich aus verlangt, endet auch im Fall des Nichtbestehens die Ausbildung mit Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit.  
In beiderseitigem Einvernehmen kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit beendet werden.