Ausbildungsordnung

Ausbildungsordnungen (§ 5 BBiG) sind die wesentlichen Grundlagen für den Erfolg der dualen Ausbildung in Deutschland, denn sie vereinheitlichen den Beruf.
Dadurch sind die Inhalte, der Verlauf der Ausbildung und die Prüfungen bundesweit vergleichbar.
Der Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, die Zeugnisse sind in Deutschland und im Ausland bekannt und werden wertgeschätzt.
Die IHK-Ausbildungsberater stellen auf Grundlage der Ausbildungsordnung gemeinsam mit den Unternehmen fest, in welchen Berufen ausgebildet werden kann und ob gegebenenfalls eine Verbundausbildung sinnvoll ist.
Für die gesamte Lehrzeit der Azubis ist die Ausbildungsordnung maßgeblich.
Fragen hierzu beantworten ebenfalls die Ausbildungsberater.
In der Ausbildungsordnung steht
  1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, 
  2. die Ausbildungsdauer,
  3. die Kompetenzen, die ein Azubi während der Lehre bekommt.
    Das sind berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild),
  4. einen Plan, in welchem Ausbildungsjahr welche Inhalte gelernt werden sollen(Ausbildungsrahmenplan) und 
  5. die Prüfungsanforderungen.
Ausbildungsordnungen können über Suchmaschinen im Internet leicht gefunden werden.
Eine gute Übersicht bietet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).