Ausbildungsstätte Eignung

Wann ist ein Unternehmen als Ausbildungsstätte geeignet?
Neben der Anwesenheit eines geeigneten Ausbilders müssen im Wesentlichen drei Voraussetzungen erfüllt werden, damit in einem Unternehmen ausgebildet werden kann.

Unternehmen und Beruf müssen zueinander passen

Der Arbeitsbereich des Unternehmens muss die Tätigkeiten umfassen, die die Ausbildungsverordnung vorgibt.
Wenn bestimmte Inhalte gar nicht oder nur selten im betrieblichen Alltag vorkommen, ist Ausbildung oft aber dennoch möglich: Der Auszubildende kann die fehlenden Bereiche zum Beispiel bei Geschäftspartnern oder in Lehrgängen erlernen ("Verbundausbildung").
Solche besonderen Ergänzungen müssen im Berufsausbildungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden.

Ausstattung

Die Ausstattung des ausbildenden Unternehmens muss das Erlernen aller für den Beruf erforderlichen Kompetenzen ermöglichen.
Die notwendigen Einrichtungen, Maschinen und Ausbildungsmittel müssen den Auszubildenden auch zeitlich ausreichend zur Verfügung stehen.

Anzahl der Fachkräfte

Damit Auszubildende im Lernprozess intensiv unterstützt werden können, muss ihre Anzahl in einem angemessenen Verhältnis zu den Fachkräfte vor Ort stehen.
In der Regel gelten die nachfolgenden Relationen:
1 bis 2 Fachkräfte
1 Auszubildender
3 bis 5 Fachkräfte
2 Auszubildende
6 bis 8 Fachkräfte
3 Auszubildende
je weitere 3 Fachkräfte
1 weiterer Auszubildender
„Fachkräfte“ sind Mitarbeiter des Unternehmens, die selbst eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben, die Ausbilder sind oder das anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, im Beruf tätig sind.
Ausbilder, die weitere betriebliche Funktionen ausüben, sollen durchschnittlich nicht mehr als drei Auszubildende selbst ausbilden.
Ausbilder, denen ausschließlich Ausbildungsaufgaben übertragen sind, sollen nicht mehr als 16 Auszubildende in einer Gruppe unmittelbar selbst ausbilden.