Mechatroniker:in

Informationen zur Prüfung im Beruf Mechatroniker

Prüfungsstruktur

Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
  • Im Teil 1 (Prüfungsbereich „Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem") soll der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchführen, die situative Fachgespräche und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden, wobei die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die schriftlichen Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten haben.
  • Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen
  1. Arbeitsauftrag (praktisch)
  2. Arbeitsplanung (schriftlich, 105 Minuten)
  3. Funktionsanalyse sowie (schriftlich, 105 Minuten)
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten)
Im Prüfungsbereich 1 ( „Arbeitsauftrag“) soll der Prüfling zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich  in 20 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen.

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem 40 Prozent,
  2. Arbeitsauftrag 30 Prozent,
  3. Arbeitsplanung 12 Prozent,
  4. Funktionsanalyse 12 Prozent,
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde 6 Prozent. 

 Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 1 Nummer 3 bis 5 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

weiterführende Links:

Abschlussprüfung Teil 1

Abschlussprüfung Teil 2
betrieblicher Auftrag: