Benennung von Sachverständigen

Wissenswertes über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die Bezeichung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist ein rechtlich geschützter Begriff.
Sachverständige müssen ihre besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit in einem Prüfungsverfahren nachweisen. Nachdem sie dieses erfolgreich absolviert haben, wird ein Eid dahingehend abgelegt, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten bzw. erfüllen. Erst dann dürfen sie den Titel "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" tragen. Sie sind befugt bundesweit tätig zu werden.
Die IHK Lippe zu Detmold ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Ansprechpartner und verantwortliche Stelle.
Sofern Sie Interesse an einer Bestellung haben, setzen Sie sich bitte mit der IHK Lippe zu Detmold in Verbindung. Nähere Informationen finden Sie in der Sachverständigenordnung sowie in dem Merkblatt.

Sachverständigenverzeichnisse

In dem Sachverständigenverzeichnis der IHK Lippe zu Detmold finden Sie eine Auflistung der im IHK-Bezirk öffentlich bestellten Sachverständigen. Zudem ist eine Recherche in einer bundesweiten Datenbank - dem bundesweiten Sachverständigenverzeichnis möglich.
Auf mehr als 200 Sachgebieten kann der fachkundige Rat dieser Spezialisten eingeholt werden. Das Spektrum reicht von Altlasten über Brandschäden und Grundstücksbewertung bis hin zu Waffen.
Die IHK Lippe zu Detmold steht gerne für weitere Auskünfte und Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Fachmann zur Verfügung. Schildern Sie uns hierfür bitte den zu begutachtenden Fall/Bereich per E-Mail oder am Telefon, wir recherchieren für Sie und benennen Ihnen einen für den Fachbereich bestellten Gutachter.
Noch etwas Grundsätzliches zum Schluss: In der Regel unterliegen die Sachverständigen keiner Gebührenordnung. Ausnahmen gelten aber zum Beispiel bei der Erstellung von Gerichtsgutachten.
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