Prüfung von Firmierungen

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann im Rechtsverkehr auftritt und unterschreibt. Firmenrechtliche Grundsätze regeln, wie die Firma heißen darf. Die IHK Lippe berät und unterstützt Sie dabei, den richtigen Namen für Ihr Unternehmen zu finden!

Firmenrechtliche Voranfrage

Nur Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind dürfen eine Firma führen. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Bei der Wahl des Firmennamens sind daher bestimmte firmenrechtliche Regelungen zu beachten:
  • Er muss eine gewisse Individualität (Kennzeichnungskraft) aufweisen,
  • Er darf keine falschen Vorstellungen (Irreführung) hervorrufen,
  • Er muss sich deutlich von allen an demselben Ort bestehenden Firmen unterscheiden (Unterscheidbarkeit).
Wir empfehlen daher, die Zulässigkeit einer Firma möglichst frühzeitig schon im Vorfeld des Notartermins von Ihrer IHK prüfen zu lassen. Handwerksbetriebe können einen entsprechenden Service bei der für sie zuständigen Handwerkskammer in Anspruch nehmen.
Wenn Sie beabsichtigen für ein Unternehmen mit Sitz in Lippe eine Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen bietet die IHK Lippe zu Detmold gerne den Service einer kostenlosen firmenrechtlichen Prüfung der gewünschten Firmierung an. Im Falle der firmenrechtlichen Unbedenklichkeit erhalten Sie eine schriftliche firmenrechtliche Vorab-Stellungnahme, die über den beurkundenden Notar an das Registergericht weitergeleitet werden kann.
Mit dieser Abstimmung schon im Vorfeld des Notartermins sind häufig die Weichen für eine problemlose Handelsregistereintragung gestellt, da sie helfen kann, schon im Voraus ein Hindernis für die Eintragung im Handelsregister aus dem Weg zu räumen. Zudem kann die Vorab-Stellungnahme helfen, eine Zurückweisung Ihres Eintragungsantrags durch das Handelsregistergericht wegen firmenrechtlicher Eintragshindernisse zu vermeiden. Denn die Registergerichte holen in Zweifelsfällen ein Gutachten der IHK ein.
Bitte beachten Sie, dass marken- und wettbewerbsrechtliche Aspekte von der IHK dabei jedoch nicht geprüft werden . Insoweit verweisen wir auf die Recherchemöglichkeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, München.