11.08.2020

Abrechnung der Corona-Soforthilfe

IHK Lippe fordert Nachbesserung

Abrechnung der Corona-Soforthilfe bringt große Probleme

Die Abrechnung der Corona-Soforthilfe stellt viele Selbstständige vor große Probleme. Etliche Regeln, die jetzt erst in ihren Auswirkungen deutlich wurden, führen zu erheblichen Rückzahlungsverpflichtungen.
Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) hat sich jetzt an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Landeswirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart gewandt. Die IHK Lippe fordert, bei der Abrechnung der Soforthilfe nachzubessern. Die Verhandlungen der Bundesregierung und der Landesregierung beginnen hierzu in wenigen Tagen.
Mit der im März dieses Jahres beschlossenen Soforthilfe konnte zahlreichen Selbstständigen, die von der Corona-Pandemie betroffen waren, sehr schnell und unbürokratisch geholfen werden. „Eine gute Absicht, doch zeigt die Erfahrung der IHK aus zahlreichen Gesprächen mit Gewerbetreibenden und Freiberuflern, dass die Realität inzwischen anders aussieht“, bedauert IHK-Präsident Volker Steinbach. Auch die lippischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag und im NRW-Landtag wurden um ihre Unterstützung gebeten.
„Wir begrüßen insgesamt die Hilfe von Bund und Land“, betont Steinbach. „Jetzt scheint es aber zu einer nicht unwesentlichen Rückzahlungsverpflichtung zu kommen, da nur ein Teil der Ausgaben abgerechnet werden dürfen“, stellt der Präsident fest.
Unter anderem fordert die IHK eine Nachbesserung in den Punkten Anrechenbarkeit der Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld gedeckt wurden. Zusätzlich sollten die Kosten der Krankenversicherung, die für Selbstständige eine Pflichtversicherung ist, anrechenbar sein. Das gleiche gilt für Ausgaben zur Altersvorsorge. Darüber hinaus setzt sich die IHK dafür ein, dass geschäftsführende Gesellschafter ohne Sozialversicherungspflicht ebenfalls Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.000 Euro geltend machen dürfen. Außerdem sollten gestundete Zahlungen wie Kredittilgungen und Mieten wieder den ursprünglichen Monaten zugerechnet werden. „Auch sollte der Bund seine Ankündigung, dass bei mindestens 20 Prozent Mietreduktion die Soforthilfe für zwei weitere Monate genutzt werden kann, einlösen“, fordert Steinbach.