06.11.2020

Hilfe für betroffene Unternehmen im November

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen

Hilfe für betroffene Unternehmen im November

Für die in der Ministerpräsidentenkonferenz in der letzten Woche angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe gibt es nun mehr Details. Von den Schließungen im November betroffene Unternehmen können Unterstützungen bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro beantragen.
„Wir begrüßen die Novemberhilfe sehr. Die betroffenen Unternehmen erhalten nun etwas finanzielle Sicherheit in dieser turbulenten Zeit“, unterstreicht Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold.
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den Schließungen seit dem 2. November betroffene Unternehmen. Als indirekt Betroffene zählen Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 Prozent der Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
Klaas mahnt jedoch auch zur Vorsicht, denn andere staatliche Leistungen für den November 2020, wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld, würden angerechnet.
„Fest steht nun, dass Umsätze im November 2020 – wie durch einen Außer-Haus-Verkauf – nur bedingt angerechnet werden. In Restaurants werden Einnahmen durch den Außer-Haus-Verkauf aktuell nicht berücksichtigt“, erklärt Klaas weiter. Auch wenn die ersten Details damit offiziell feststehen, ist die Antragsstellung noch nicht möglich. Diese wird dann über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe möglich sein und erfolgt erneut elektronisch über die prüfenden Dritten wie Steuerberater.
Für Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird bundesweit ein Finanzvolumen von 10 Milliarden Euro haben.
Nähere Informationen gibt es auf der Seite der IHK Lippe und über die Hotline 05231 7601 –94.