02.02.2021

Auszahlung Dezemberhilfe

IHK Lippe

Reguläre Auszahlungen für Dezemberhilfe gestartet

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) stehen. „Damit startet die Auszahlung der Dezemberhilfe - endlich“, freut sich Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold. Die IHK Lippe hatte stets auf eine schnelle Auszahlung gedrängt, da den geschlossenen Betrieben die Liquidität fehlt.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe war seit dem 22. Dezember 2020 möglich. Seit dem 5. Januar 2021 flossen seitens des Bundes Abschlagszahlungen. In Ostwestfalen-Lippe wurden bereits 30 Mio. Euro ausgezahlt.
Die regulären Auszahlungen für die Dezemberhilfe erfolgen in OWL durch die Bezirksregierung Detmold.
Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den für November beschlossenen und auf den Dezember verlängerten Schließungen besonders stark betroffen sind. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Anfang Januar Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen betrug maximal 50.000 Euro. Seit heute läuft auch die reguläre Auszahlung der Hilfen. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. 
Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Anträge sind von prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte) zu stellen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit dem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
Anträge für die Dezemberhilfe – aber auch die Novemberhilfe – können noch bis zum 30. April dieses Jahres gestellt werden.
Auskünfte erhalten betroffene Unternehmen unter der Hotline der IHK Lippe 05231 7601-94.