19.11.2021

Digitale Fahrtenschreiber

IHK Lippe informiert zum Digitalen Fahrtenschreiber
Verkehrsunternehmen aus Lippe machen sich „schlau“

Seit 2006 sind digitale Tachographen vorgeschrieben. Trotzdem ist deren Bedienung noch immer eine Herausforderung. Um die Unternehmen in diesem Bereich zu schulen, bot die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) kürzlich ein Seminar an. Vor allem der hohe Praxisanteil stieß bei den teilnehmenden Fuhrparkbetreibern auf großes Interesse. Die intensive Schulung richtete sich an Unternehmer:innen, Disponenten:innen und Verkehrsleiter:innen. Für die Vermittlung von Theorie und Praxis standen ca. 50 Trainingsgeräte inklusive Trainingskarten zur Verfügung.
Viele kennen sie (noch): die gute alte „Tachoscheibe“. Es ist für Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- und Personenbeförderungsgewerbes nichts Neues, dass Fahrertätigkeiten und Fahrzeugbewegungen aufgezeichnet und nachgewiesen werden müssen. Früher geschah das mit dem Fahrtenschreiber auf einem Schaublatt (Tachoscheibe). Dieses musste vor Arbeitsbeginn in das Gerät eingelegt werden.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen digitale Kontrollgeräte genutzt werden. Für dessen Bedienung müssen Fahrer:innen eine persönliche Fahrerkarte einlegen.
Eine Datenaufzeichnung gilt verpflichtend für LKW ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für Omnibusse ab neun Fahrgastplätzen. Sie dient dem Schutz der Fahrer:innen und schlussendlich der Sicherheit auf den Straßen. Fahrzeuge, die vor dem 1. Mai 2006 zugelassen und mit alten analogen Kontrollgeräten ausgestattet sind, dürfen weiterhin eingesetzt werden.
Es ist wichtig, dass alle Daten zu Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten lückenlos aufgezeichnet und nachgewiesen werden. Bei fehlerhaften Einträgen ist mit Bußgeldern zu rechnen. Diese betragen je Verstoß zwischen 30 € (z. B. Unterschreitung der täglichen Ruhezeit bis zu einer Stunde) bis 1.500 € (z. B., wenn ein Fahrer die vorgeschriebene Wochenruhezeit ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht hat). „Bestraft werden sowohl Fahrer:innen als auch Unternehmer:innen,“ mahnt Peter Grote, zuständiger Sachbearbeiter für Verkehr bei der IHK Lippe und weist damit auf die Wichtigkeit von Schulungen hin.
Da sukzessive weitere Änderungen in Kraft treten wird die IHK dieses Seminar im Frühjahr 2022 erneut anbieten. Ansprechpartner:in bei der IHK Lippe sind Andrea Schlüter, Tel. 05231 7601-31 sowie Peter Grote, Tel. 05231 7601-26.