06.12.2021

Transparenzregister

IHK informiert
Höhere Gebühren für Transparenzregister

Am 1. August 2021 trat das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft. Ein Kernstück dieses Gesetzes war die grundlegende Neuausrichtung des Transparenzregisters, welches von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestaltet wurde.
Grundsätzlich sind u.a. sämtliche juristische Personen des Privatrechts (also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG) und eingetragene Personengesellschaften (etwa OHG, KG, GmbH & Co. KG) meldepflichtig und müssen sich selbstständig aktiv im Register anmelden. Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und GbRs sind grundsätzlich nicht betroffen. Erleichterungen gibt es auch für Vereine.
Nun hat das Bundesfinanzministerium die Transparenzregistergebührenverordnung geändert und die Gebühren erheblich angehoben. “Bisher betrug die Gebühr seit 2020 jährlich 4,80 EUR. Für 2021 beträgt die Gebühr jetzt 11,47 EUR und ab 2022 jährlich 20,80 EUR“, so Svenja Jochens, Geschäftsführerin der IHK Lippe zu Detmold (IHK).
In diesem Zusammenhang warnt der Bundesanzeigerverlag vor trittbrettfahrenden Dienstleistern im Zusammenhang mit der Transparenzregistereintragung. „Eintragungspflichtige Unternehmen werden mit recht bedrohlich klingenden und Druck erzeugenden Schreiben oder E-Mails unter Druck gesetzt, die Eintragung unverzüglich vorzunehmen. Im Betreff solcher E-Mails steht z. B. Fristsache: Meldepflicht Transparenzregister seit 01.08.2021. Diese Unternehmen bieten ihre Dienstleistung kostenpflichtig an. Die Wirkung ist vergleichbar mit Formularfallen, da es keinerlei Pflicht gibt, die Eintragung über einen solchen Dienstleister vorzunehmen“, so die IHK weiter.
Wer als Unternehmen derartige Schreiben erhält, sollte selbstverständlich prüfen, ob man eintragungspflichtig ist und ob man seine Eintragungspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Sollte letzteres nicht der Fall sein, kann die Eintragung selbst vorgenommen werden.
Nähere Auskünfte erteilt bei der IHK Lippe Svenja Jochens unter jochens@detmold.ihk.de oder unter www.detmold.ihk.de.