01.09.2021

Abschlussprüfung von Kurzarbeitergeld - Was muss beachtet werden?

Abschlussprüfung von Kurzarbeitergeld

Was muss beachtet werden?

Die Corona-Pandemie hat zahlreiche Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Mit dem Instrument des Kurzarbeitergelds (Kug) konnten viele Unternehmen ihre Fachkräfte halten. Nun steht die Abrechnung des Kug an. Ab August sind Abschlussprüfungen in großem Umfang geplant. Mehr als 70 Teilnehmer:innen informierten sich bei einer gemeinsamen Online-Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) und der Agentur für Arbeit, wie die Abrechnung des Kug abläuft.
Thomas Becker, Bereichsleiter für das Aufgabengebiet Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (KIA) von der Agentur für Arbeit machte deutlich, dass in den Jahren 2020 und 2021 eine enorme Anzahl von Anträgen eingereicht wurden. Um diese Menge bearbeiten zu können, wurden die meisten Kug-Anträge zunächst vorläufig genehmigt. Gleichzeitig wurde aber schon frühzeitig darüber informiert, dass eine abschließende Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
„Die Kug-Abschlussprüfungen sollen möglichst bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Die Abschlussprüfung ist sehr komplex. Beispielsweise wird geprüft, ob Arbeitszeitguthaben bestanden, inwiefern erhöhte Leistungssätze zu berücksichtigen sind oder ob Feiertage eingerechnet werden müssen“, erläuterte Becker.
Er machte deutlich, dass jedes Unternehmen, das vom Kug profitiert hat, geprüft wird. Hierzu werden die Unternehmen angeschrieben und um zahlreiche Unterlagen gebeten. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören u.a. Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Einzelvereinbarungen bezüglich Einführung Kug bzw. die Betriebsvereinbarung, Vollmacht des/der Steuerberaters/in falls dieser die Anzeige und Anträge gestellt hat. Der Referent empfahl, die Unterlagen in Kopie in Papier einzureichen. Alternativ können Unterlagen auch per E-Mail als PDF versandt oder über einen Upload Datenschutz sicher beim Online-Portal der Agentur für Arbeit bereitgestellt werden.
Nähere Informationen gibt es bei Maria Klaas, IHK Lippe unter Tel. 05231 7601-29 oder per E-Mail an klaas@detmold.ihk.de.