07.07.2021

Rückmeldung der NRW-Soforthilfe

Infoveranstaltung mit Bezirksregierung
Hinweise zur Rückmeldung der NRW-Soforthilfe

Rund 380.000 der ursprünglichen etwa 430.000 Antragsteller:innen mit bewilligter NRW-Soforthilfe in 2020 wurden in den letzten Wochen erneut vom Land NRW auf die noch ausstehende Rückmeldung hingewiesen. In einer virtuellen Informationsveranstaltung hat die IHK Lippe gemeinsam mit Lydia Lisson von der Bezirksregierung Detmold interessierte Betroffene auf entscheidende Punkte der Rückmeldung hingewiesen. Als wesentliche Änderungen des Verfahrens stellte Lydia Lisson die Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2021 für die verpflichtende Rückmeldung des von den Antragssteller:innen selbst zu ermittelnden Liquiditätsengpasses bzw. des nachträglichen Verzichts auf den erhaltenen Pauschalbetrag heraus. 
Außerdem haben die Soforthilfeempfänger:innen nun ein Jahr länger Zeit (bis zum 31. Oktober 2022!), die eventuell zu viel erhaltenen Mittel zurückzuzahlen. Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe, ergänzt: „Oft lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung der Soforthilfe. Die Unternehmen haben hier die Wahl zwischen einer leistungsbezogenen und einer liquiditätsbezogenen Betrachtung ihrer Einnahmen und Ausgaben.“ Klaas weist darauf hin, dass die Rückzahlung bis zum Fristende individuell und zeitlich gestaffelt in Raten erfolgen kann. Dazu ist kein gesonderter Antrag notwendig.
An der virtuellen Infoveranstaltung nahmen rund 75 Interessierte teil. Bei den Fragen der Zuhörenden drehte es sich oft um den fiktiven Unternehmerlohn. Hierbei können die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen 2.000 Euro der Förderungen einbehalten, selbst wenn kein Liquiditätsengpass bestanden hat.
Neu ist zudem, dass die Betroffenen seit Mitte Juni mit der Bestätigung ihrer Rückmeldung drei Mal innerhalb einer Zweiwochenfrist die Möglichkeit eingeräumt bekommen, ihre Angaben zur Berechnung der Höhe der ihnen tatsächlich zustehenden NRW-Soforthilfe zu ändern. Rückmelder:innen vor Juni 2021 können sich hierzu an das zuständige Wirtschaftsministerium über die Mailadresse soforthilfe-rueckmeldung@mwide.nrw.de unter Angabe ihrer persönlichen Antragsnummer wenden.
Zusätzliche Informationen zur NRW-Soforthilfe sowie zu den übrigen Corona-Förderprogrammen gibt es auf der Seite der IHK Lippe unter www.detmold.ihk.de. Telefonisch können sich interessierte Unternehmer: innen auch weiter an die Hotline der IHK Lippe unter: 05231 7601-94 wenden.