09.07.2021

Eintragungspflicht Transparenzregister

IHK Lippe zu Detmold informiert
Transparenzregister - Eintragungspflicht für alle Gesellschaften

Am 1. August 2021 tritt das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinG Gw) in Kraft. Ein Kernstück dieses Gesetzes ist die grundlegende Neuausrichtung des Transparenzregisters, welches von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestaltet wird. Das bedeutet: „Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern außerdem aktiv an das Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen“, so Svenja Jochens, Geschäftsführerin der IHK Lippe zu Detmold (IHK Lippe). Dies gilt auch, wenn sich die vom Transparenzregister geforderten Angaben bereits aus anderen elektronisch abrufbaren Registern, wie z. B. dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister ergeben. „Die bis zuletzt geltende Mitteilungsfiktion, die eine erhebliche Erleichterung für die Betroffenen dargestellt hatte, entfällt leider“, so Jochens weiter. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten, wenn z. B. Meldungen an das Transparenzregister nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen, sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Es gilt ein Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro bei einem leichtfertigen Verstoß und von bis zu 150.000 Euro für vorsätzliche Verstöße.
Nähere Auskünfte gibt es bei der IHK Lippe Svenja Jochens, jochens@detmold.ihk.de oder unter www.detmold.ihk.de.